Informationen für unsere Gastangler und Vereinsmitglieder
Sie wollen selbst die Angel schwingen, sind jedoch (noch) kein Vereinsmitglied? Kein Problem. Der Fischereiverein Brettachtal vergibt auch für unsere Gastangler Jahreskarten.

Tageskarten
Leider stehen zur Zeit keine Tageskarten zur Verfügung!
Jahreskarten
Erhältlich am 28.01 bei der Fangbuchausgabe.
Bitte im Vorfeld per E-Mail anmelden.
Preise:
Kartenpreis 200€
Arbeitsdienstpauschale 60€*
einmalige Bearbeitungsgebühr 10€
*Die Arbeitsdienstpauschale kann im Laufe des Jahres bei Hegemaßnahmen wieder abgearbeitet werden. Wir hoffen bei neuen Vereinsmitgliedern oder Jahresgastfischern die Vereinsmitglieder werden wollen auf regelmäßige Teilnahme am Vereinsleben.
Angeln an unseren Gewässern
Fischereierlaubnisschein:
Der Fischereierlaubnisschein und das ausgehändigte Beiblatt (Gastfischer mit Tageskarte) sind beim Angeln mitzuführen. Er ist nicht übertragbar. Der Fischereierlaubnisschein berechtigt zum Angeln, in den im Fischereierlaubnisschein nicht gestrichenen Vereinsgewässern mit zwei Handangeln und je
einem Vorfach, in der Zeit von 6.00 bis 20.00 Uhr. Setzkescher sind grundsätzlich verboten.
Fangbeschränkungen für Gastangler:
pro Tag: 2 Forellen, 2 Karpfen, 1 Hecht oder Zander, 2 Schleien
Informationen über Schonmaße findet Ihr auf dem Beiblatt zum Fischereierlaubnisschein. Dieser wird beim Kauf einer Tageskarte ausgehändigt. Sollte dies nicht geschehen, bitte nachfragen!
Kontrollbefugnis:
Zur Kontrolle sind alle Vereinsmitglieder, die sich als solche per Fangbuch ausweisen können, berechtigt. Ihnen sind Erlaubnisschein, Jahresfischereischein sowie die gefangenen Fische auf Verlangen vorzuzeigen. Darüber hinaus hat der Verein Fischereiaufseher (mit Ausweis) bestellt. Ihren Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen können zum Entzug des Fischereierlaubnisscheines führen.
Verhalten am Wasser
Parken, Zelten, offenes Feuer:
Generell ist das dauerhafte Parken an den Uferstrassen nicht gestattet. Halten zum Ent- und Beladen ist möglich. Ausnahmen für Schwerbehinderte mit Ausweis sind in Absprache möglich.
Fahrzeuge können abgestellt werden:
am RHB Beimbach
-auf der Zufahrtsstrasse bis zur Dammschranke (Schranke unbedingt freihalten!)
-rechts nach der Einlaufbrücke
-an der Wendeplatte (wenden muss weiterhin möglich sein!)
am RHB Breitloh
-am Damm
-an der Einfahrt zum Wald
am RHB Blaubach
-auf der Zufahrtsstrasse bis zur Dammschranke (Schranke unbedingt freihalten!)
-am Abzweig zur Dammsohle (Schranke unbedingt freihalten!)
-an der Wendeplatte (wenden muss weiterhin möglich sein!)
Zelten und offenes Feuer, Grillen am Gewässer sowie Boot fahren ist verboten.
Das Befahren von Wiesen und Äckern ist verboten!
Zuwiderhandlungen können zum Entzug des Fischereierlaubnisscheines führen.